Tierheime

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Tierschutz Informationen

Tierschutz ist notwendig, da Tiere immer noch gequält werden, es immer noch Tierversuche gibt, Tiere immer noch überzüchtet werden. Tiere werden von viel zu vielen Menschen als Lebewesen mit geringerem Wert angesehen.

Damit Tiere nicht der Willkür des Menschen ausgesetzt sind (..."ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen"... §1 deutsche Tierschutzgesetz), ist das Tierschutzgesetz entstanden. Der Mensch trägt Verantwortung dem Tier gegenüber. Wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, muss, je nach Grad des Verstoßes, mit einer Anzeige rechnen. Der Tierschutz ist auch im Grundgesetz §20a verankert.

Grundgesetz §20a:

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Ein Ausschnitt (§1 und §2) aus dem deutschen Tierschutzgesetz:

Tierschutzgesetz §1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Tierschutzgesetz §2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Internationalen sehr bekannte Tierschutzorganisationen sind PETA und WWF